Zahnbehandlung bei Kindern unter 18 – Diese Leistungen sind kostenlos

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Hallo! Du fragst dich bestimmt, welche Zahnbehandlungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kostenlos sind. Ganz einfach: Wenn dein Kind gesetzlich versichert ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für alle medizinisch notwendigen Zahnbehandlungen. Das ist eine super Sache, denn so kann die Zahngesundheit deines Nachwuchses optimal gefördert werden, ohne dass du dir Sorgen um die Rechnung machen musst. Lass uns mal genauer schauen, was da alles dazugehört.

Dein Kind und die Krankenkasse: Ein starkes Team

Gerade bei Kindern ist es so wichtig, frühzeitig mit der Zahnpflege zu beginnen und regelmäßige Kontrollen wahrzunehmen. Die Zähne von Kindern sind noch sehr empfindlich und anfälliger für Karies. Glücklicherweise unterstützt dich die Krankenkasse dabei umfassend. Du musst wissen, dass die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ein breites Spektrum an Leistungen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag abdecken. Das ist keine Selbstverständlichkeit und ein großer Vorteil unseres Gesundheitssystems.

Die Vorsorge ist das A und O der Zahngesundheit. Gerade bei den Kleinen ist es viel einfacher und angenehmer, Problemen vorzubeugen, als sie später aufwändig zu beheben. Die Krankenkasse hat das erkannt und bietet dir hier ein wirklich gutes Paket an Leistungen an.

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (FU)

Diese Untersuchungen sind super wichtig, um mögliche Probleme frühzeitig zu entdecken.

Für die Kleinsten: FU1, FU2 und FU3

  • FU1 (6. bis 9. Lebensmonat): Bei dieser ersten Untersuchung schaut der Zahnarzt oder die Zahnärztin erstmals in den Mund deines Babys. Es geht darum, die Entwicklung der ersten Zähne zu beurteilen, eventuelle Auffälligkeiten festzustellen und dir als Elternteil wichtige Tipps zur Mundhygiene und Fluoridprophylaxe zu geben. Oft werden die Zähne dann auch vorsichtig mit Fluoridlack bestrichen, um sie widerstandsfähiger zu machen.
  • FU2 (10. bis 20. Lebensmonat): Hier wird erneut geprüft, wie sich die Zähne entwickeln und ob alles in Ordnung ist. Der Fokus liegt auch auf der Ernährung und möglichen Kariesrisiken. Du erhältst weitere praktische Ratschläge, wie du die Zähne deines Kindes optimal pflegen kannst.
  • FU3 (21. bis 33. Lebensmonat): Mit fast drei Jahren sind schon viele Milchzähne da. Bei dieser Untersuchung wird der Zustand der Zähne beurteilt, auf Anzeichen von Karies geachtet und der Zahnarzt bespricht mit dir die Bedeutung einer zuckerreduzierten Ernährung und die richtige Putztechnik. Es ist auch die Zeit, wo das Kind vielleicht schon selber ein bisschen mitmachen möchte.

Für die Größeren: Regelmäßige Kontrollen ab 3 Jahren

Für Kinder, die schon drei Jahre alt sind, bis zum 6. Lebensjahr sind ebenfalls regelmäßige Kontrollen vorgesehen.

  • Kontrolluntersuchungen (ab dem 30. Lebensmonat bis zum 6. Geburtstag): In diesem Zeitraum kann dein Kind drei weitere Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen. Hier wird die Entwicklung der Milchzähne weiterhin engmaschig beobachtet. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin schaut nach Karies, beurteilt die Zahnstellung und gibt dir weiterhin individuelle Tipps zur Pflege. Es geht auch darum, das Kind langsam an den Zahnarztbesuch zu gewöhnen und Ängste abzubauen.

Individualprophylaxe (IP): Für ein Zahnbürsten-Profi-Lächeln

Ab dem 6. und bis zum 18. Geburtstag deines Kindes kommt die Individualprophylaxe ins Spiel. Das sind spezielle Leistungen, die über eine reine Kontrolle hinausgehen.

IP1: Mundhygienestatus und Putztraining

  • Bestimmung des Mundhygienestatus: Der Zahnarzt oder die Zahnärztin schaut sich genau an, wie gut dein Kind seine Zähne putzt. Mit speziellen Färbemitteln kann auch unsichtbarer Zahnbelag sichtbar gemacht werden. Das ist eine tolle Möglichkeit, dem Kind zu zeigen, wo es noch besser putzen muss.
  • Aufklärung über Entstehung von Karies und Parodontitis: Ganz wichtig ist es, die Kinder altersgerecht aufzuklären. Warum entstehen Löcher in den Zähnen? Wie kann man verhindern, dass das Zahnfleisch blutet? Das schafft Verständnis und Motivation.
  • Putztraining: Unter Anleitung wird die richtige Putztechnik geübt. Der Zahnarzt zeigt, wie man mit der Zahnbürste alle Zahnflächen erreicht und wie man Zahnseide oder Interdentalbürsten benutzt (sofern dies schon notwendig und sinnvoll ist). Die Eltern werden natürlich auch mit einbezogen, um das Gelernte zu Hause zu festigen.

IP2: Fluoridierung der Zähne

  • Lokale Fluoridierung der Zähne: Fluorid ist ein wichtiges Element, das den Zahnschmelz stärkt und ihn widerstandsfähiger gegen Säureangriffe macht. Der Zahnarzt trägt einen hochkonzentrierten Fluoridlack oder ein Gel auf die Zähne auf. Das ist eine effektive Maßnahme zur Kariesprophylaxe, besonders in Bereichen, die anfällig sind. Diese Prozedur kann auch mehrmals im Jahr angewendet werden.

IP4: Fissurenversiegelung der bleibenden Backenzähne

  • Versiegelung der vorderen und hinteren bleibenden Backenzähne (Molaren): Die Backenzähne haben oft tiefe Rillen und Grübchen (Fissuren) auf der Kaufläche. Dort setzen sich leicht Essensreste und Bakterien fest, auch wenn gut geputzt wird. Diese Stellen sind besonders kariesgefährdet. Bei der Fissurenversiegelung werden diese Rillen mit einem dünnen, flüssigen Kunststoffmaterial aufgefüllt und gehärtet. Das schafft eine glatte Oberfläche, die leichter zu reinigen ist und den Zahn vor Karies schützt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Versiegelung der großen Backenzähne (Molaren). Das ist eine wirklich sinnvolle Maßnahme und kann viele Löcher verhindern.

Wenn es doch mal kracht: Kostenlose Behandlungen

Trotz aller Vorsorge kann es vorkommen, dass ein Zahn behandelt werden muss. Auch hier stehst du nicht alleine da, die Krankenkasse springt ein.

Kariesbehandlung am Milchzahn

Gerade bei Milchzähnen denken manche, es sei nicht so schlimm, wenn Karies entsteht, da sie ja eh wieder ausfallen. Das stimmt aber nicht!

Warum sind gesunde Milchzähne so wichtig?

  • Platzhalterfunktion: Milchzähne sind wichtig, um den Platz für die nachfolgenden bleibenden Zähne freizuhalten. Wenn ein Milchzahn zu früh durch Karies verloren geht, kann es zu Zahnfehlstellungen kommen.
  • Sprech- und Kaufunktion: Gesunde Milchzähne ermöglichen deinem Kind korrekt zu sprechen und gut zu kauen. Schmerzen durch Karies können diese Funktionen stark beeinträchtigen.
  • Keimfreiheit: Ein unbehandelter kariöser Milchzahn kann eine Infektionsquelle für den darunter liegenden bleibenden Zahn sein.

Füllungen für Milchzähne

  • Füllungsmaterialien: Früher kamen oft Amalgamfüllungen zum Einsatz. Bei Kindern werden heute hauptsächlich zahnfarbene Füllmaterialien wie Kompomere oder Glasionomerzemente verwendet. Diese sind verträglich und ästhetisch ansprechend. Die Kosten hierfür werden von der Krankenkasse vollständig übernommen. Manchmal gibt es hochwertigere Kompositfüllungen, die bei starkem Kaudruck auch bei Milchzähnen sinnvoll sein können. Hier kann es zu einer kleinen Zuzahlung kommen, der Basisanteil ist aber immer abgedeckt. Die Entscheidung trifft der Zahnarzt in Absprache mit dir.

Wurzelbehandlungen an Milchzähnen

Ja, auch Milchzähne können eine Wurzelbehandlung benötigen, wenn die Karies so weit fortgeschritten ist, dass der Zahnnerv entzündet oder abgestorben ist.

  • Indikation: Eine Wurzelbehandlung am Milchzahn wird durchgeführt, um den Zahn zu erhalten und so seine Platzhalterfunktion zu gewährleisten. Dies ist besonders wichtig, wenn der Zahn noch längere Zeit bis zum natürlichen Zahnwechsel im Mund bleiben muss.
  • Kostenübernahme: Die Kosten für diese Behandlungen werden von der Krankenkasse vollständig übernommen.

Entfernung von Milchzähnen

Manchmal ist ein Zahn leider nicht mehr zu retten und muss gezogen werden.

  • Gründe für Extraktion: Das kann der Fall sein bei sehr weit fortgeschrittener Karies, starken Entzündungen oder wenn der Milchzahn den Durchbruch des bleibenden Zahnes behindert.
  • Schonende Vorgehensweise: Zahnärzte sind darin geschult, die Extraktion bei Kindern so schonend und angstfrei wie möglich durchzuführen. Lokalanästhesie ist hier Standard.
  • Kostenübernahme: Die Kosten für die Entfernung von Milchzähnen sind ebenfalls eine Kassenleistung.

Behandlungen an bleibenden Zähnen

Auch die jungen, noch nicht ganz ausgereiften bleibenden Zähne sind anfälliger für Karies. Glücklicherweise sind auch hier die meisten Behandlungen abgedeckt.

Füllungen für bleibende Zähne

  • Amalgam: Bei den bleibenden Zähnen wäre Amalgam eine Kassenleistung. Allerdings wird bei Kindern und Jugendlichen (und generell immer weniger) aus verschiedenen Gründen oft auf andere Materialien zurückgegriffen, insbesondere bei Front- und Seitenbereichen, die sichtbar sind.
  • Kompositefüllungen (Kunststofffüllungen): Im sichtbaren Bereich (Frontzähne und vordere kleine Backenzähne) sind zahnfarbene Kompositfüllungen eine vollständige Kassenleistung. Für die großen Backenzähne übernimmt die Kasse die Kosten für Amalgamfüllungen. Wünschst du dort eine zahnschmelzschonende Kompositfüllung (die ästhetischer und langlebiger sein kann), entsteht oft eine private Zuzahlung, da die Mehrkosten für das aufwändigere Material und die Verarbeitung nicht von der Kasse getragen werden. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. bei Amalgamallergie – hier lohnt sich eine Nachfrage.

Wurzelbehandlungen an bleibenden Zähnen

  • Erwachsenenkriterien: Sobald ein Zahn als bleibender Zahn klassifiziert ist, gelten für die Wurzelbehandlung im Grunde die gleichen Kriterien wie bei Erwachsenen. Das bedeutet: Wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Wurzelkanalbehandlung.
  • Besondere Herausforderung bei jungen, bleibenden Zähnen: Junge bleibende Zähne haben oft noch offene Wurzelspitzen und sind weniger widerstandsfähig. Der Zahnarzt muss hier besonders vorsichtig vorgehen. Die Kosten für diese aufwendigeren Behandlungen werden in der Regel vollständig von der Krankenkasse getragen.

Kieferorthopädie: Wenn Zähne schief stehen

Gerade Zähne sind nicht nur schön, sondern auch wichtig für die Kaufunktion und die Zahnpflege. Viele Kinder und Jugendliche benötigen eine kieferorthopädische Behandlung. Hier gibt es bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit die Kasse zahlt.

Übernahme bei erheblichen Zahn- und Kieferfehlstellungen

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, wenn eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt, welche die Kaufunktion oder die Mundgesundheit beeinträchtigt.

Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)

  • KIG-Einstufung: Ob eine Leistung von der Krankenkasse übernommen wird, entscheidet sich anhand der sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Die KIG reichen von 1 (geringe Fehlstellung, rein ästhetisch) bis 5 (sehr starke Fehlstellung mit funktioneller Beeinträchtigung).
  • Behandlung ab KIG 3: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Behandlung, wenn die Fehlstellung mindestens der KIG-Stufe 3 entspricht. Das bedeutet, dass schon eine deutliche funktionelle oder ästhetische Beeinträchtigung vorliegt.
  • Diagnose durch den Kieferorthopäden: Dein Kieferorthopäde wird eine umfassende Untersuchung durchführen und die KIG-Einstufung vornehmen. Er wird dir genau erklären, ob die Fehlstellung deines Kindes die Voraussetzungen für eine Kassenleistung erfüllt.

Welche kieferorthopädischen Behandlungen sind Kassenleistung?

Die Kasse zahlt für die medizinisch notwendigen Behandlungen mit geeigneten Apparaturen.

Herausnehmbare Zahnspangen

  • Funktionskieferorthopädische Geräte (FKO-Geräte): Das sind lose Zahnspangen, die die Funktion der Kiefer und Muskeln nutzen, um das Wachstum zu beeinflussen. Beispiele sind der Aktivator oder Bionator. Sie werden oft bei jüngeren Kindern eingesetzt, um das Wachstum optimal zu steuern.
  • Aktive Platten: Auch lose Zahnspangen, die mit Schrauben arbeiten, um einzelne Zähne oder Zahngruppen zu bewegen.
  • Kostenübernahme: Die Standardausführung und alle notwendigen Behandlungen mit diesen Spangen sind vollständig von der Krankenkasse abgedeckt. Extra-Materialien oder besondere Farbwünsche können Zusatzkosten verursachen.

Feste Zahnspangen

  • Metallbrackets: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Behandlung mit festen Zahnspangen, die mit herkömmlichen Metallbrackets und Drahtbögen arbeiten. Diese sind nach wie vor sehr effektiv.
  • Notwendige Drahtbögen, Gummizüge etc.: Alles, was für die medizinisch notwendige Behandlung erforderlich ist, wird von der Krankenkasse bezahlt.
  • Zusatzleistungen: Es gibt oft die Möglichkeit, hochwertigere Brackets (z.B. Keramik- oder selbstligierende Brackets), unsichtbare innenliegende Zahnspangen (Lingualtechnik) oder spezielle Drahtbögen (z.B. superelastische Bögen) zu wählen. Diese sind jedoch keine Regelleistung und mit privaten Zuzahlungen verbunden. Der Kieferorthopäde wird dich hierzu ausführlich beraten und die Vor- und Nachteile aufzeigen. Bedenke, dass die medizinische Notwendigkeit durch die KIG-Einstufung gegeben ist, aber die Wahl der Materialien oder Techniken sehr wohl zu Zusatzkosten führen kann.

Retentionsgeräte nach der Behandlung

  • Stabilisierung des Behandlungsergebnisses: Nachdem die aktive Behandlungsphase mit der Zahnspange abgeschlossen ist, ist die Stabilisierung des Ergebnisses extrem wichtig. Sonst können sich die Zähne wieder verschieben. Hierfür kommen sogenannte Retentionsgeräte zum Einsatz.
  • Herausnehmbare Retainer: Das sind meist einfache lose Spangen (Positioner oder Tiefziehschienen), die nachts getragen werden.
  • Feste Retainer (sog. Klebe-Retainer): Das sind dünne Drähte, die dauerhaft von innen an die Frontzähne geklebt werden. Sie sind unsichtbar und sehr effektiv.
  • Kostenübernahme: Die Kosten für die notwendigen Retentionsgeräte sind in der Regel ebenfalls Kassenleistung, um den Erfolg der Behandlung langfristig zu sichern. Das ist ein wichtiger Punkt, denn ohne Retention wäre die ganze Mühe umsonst gewesen.

Der Eigenanteil in der Kieferorthopädie

Bei kieferorthopädischen Behandlungen gibt es eine Besonderheit: Du musst einen Eigenanteil vorstrecken.

  • 10% Eigenanteil: Du musst zu Beginn der Behandlung einen Eigenanteil von 10% der Gesamtkosten bezahlen.
  • Rückerstattung nach erfolgreichem Abschluss: Wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde, erhältst du diesen Eigenanteil von deiner Krankenkasse zurück. Das ist eine Art Anreiz, die Behandlung auch konsequent zu Ende zu führen. Bei mehreren Kindern in Behandlung steigt der Eigenanteil auf 20%.

Schmerzausschaltung und Angstbewältigung

Gerade Kinder haben oft Angst vor dem Zahnarztbesuch. Das wissen die Krankenkassen und zahlen auch hier für eine kindgerechte Behandlung.

Lokalanästhesie

  • Vollständige Übernahme: Die Betäubung der Zähne oder des Kiefers mit einem lokalen Anästhetikum ist bei allen schmerzhaften Behandlungen selbstverständlich eine Leistungs des Krankenkasse. Moderne Anästhesietechniken sind sehr schmerzarm und machen die Behandlung für das Kind deutlich angenehmer.

Lachgas-Sedierung (bei medizinischer Notwendigkeit)

  • Entspannung bei Angstpatienten: Lachgas kann bei ängstlichen Kindern eingesetzt werden, um die Angst zu reduzieren und sie während der Behandlung entspannter zu machen. Das Kind bleibt dabei wach und ansprechbar.
  • Kostenübernahme bei Indikation: Die Kosten für Lachgas werden von der Krankenkasse übernommen, wenn ein medizinisch begründeter Bedarf vorliegt, also starke Ängste oder eine mangelnde Kooperationsfähigkeit des Kindes die Behandlung ohne Sedierung unmöglich machen würden. Dies muss der Zahnarzt gut dokumentieren und begründen. Es ist keine reine Wunschleistung, sondern eine therapeutische Notwendigkeit in solchen Fällen. Kläre das unbedingt vorher mit deinem Zahnarzt und der Krankenkasse ab.

Behandlung unter Vollnarkose (bei medizinischer Notwendigkeit)

  • Umfangreiche Behandlungen oder sehr kleine Kinder: Bei sehr kleinen Kindern, stark ausgeprägter Angst, mangelnder Kooperation oder bei sehr umfangreichen Behandlungen, die in Lokalanästhesie nicht durchführbar wären, kann eine Behandlung unter Vollnarkose notwendig sein.
  • Risiken und Aufwand: Eine Vollnarkose ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden und erfordert einen hohen logistischen Aufwand (Anästhesist, spezielle Überwachung).
  • Kostenübernahme bei Indikation: Die Kosten für die Vollnarkose und die zahnärztliche Behandlung sind Kassenleistung, wenn eine medizinische Notwendigkeit gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) besteht. Der Zahnarzt muss dies ausführlich begründen und die Notwendigkeit darlegen. Typische Indikationen sind sehr kleine Kinder mit umfangreicher Karies, Mehrfachbehinderungen oder ausgeprägte unkooperierbare Zahnbehandlungsangst, die alle anderen Ansätze unmöglich macht.

Was die Krankenkasse nicht zahlt (und warum)

Leistungen Kostenlos?
Zahnuntersuchung Ja
Zahnreinigung Ja
Zahnschutzlack Ja
Fissurenversiegelung Ja
Zahnerhaltende Maßnahmen Ja

Es gibt auch Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Das sind in der Regel Wunschanliegen oder ästhetisch begründete Behandlungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen.

Kosmetische Behandlungen

  • Zahnaufhellung (Bleaching): Wenn dein Teenager weißere Zähne möchte, ist das eine rein kosmetische Behandlung und wird nicht von der Krankenkasse bezahlt.
  • Zahnschmuck: Schmucksteinchen auf Zähnen sind ebenfalls eine rein private Leistung.

Bestimmte höherwertige Materialien oder Techniken

  • Volle Keramikversorgungen: Während bei Frontzähnen Kompositfüllungen Kassenleistung sind, werden bei größeren Defekten im hinteren Bereich oder bei sehr hohen ästhetischen Ansprüchen manchmal Inlays oder Onlays aus Keramik gewünscht. Diese sind deutlich aufwändiger und teurer als die Kassenleistung (z.B. Komposit oder Amalgam) und erfordern eine Zuzahlung.
  • Hochwertigere kieferorthopädische Brackets: Wie schon erwähnt, sind Keramikbrackets oder Lingualbrackets (innenliegende Zahnspangen) keine Kassenleistung, obwohl sie ästhetischer sein können. Die medizinisch notwendige Behandlung ist auch mit Metallbrackets möglich.
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR): Die PZR ist bei Erwachsenen und Jugendlichen eine sehr sinnvolle Ergänzung zur täglichen Mundhygiene. Sie geht über die Individualprophylaxe (IP) hinaus. Die PZR beinhaltet eine gründliche Reinigung aller Zähne, auch in schwer erreichbaren Bereichen, Entfernung hartnäckiger Beläge und Verfärbungen, Politur und Fluoridierung. Einige Krankenkassen bezuschussen die PZR oder übernehmen sie sogar ganz im Rahmen von Bonusprogrammen oder speziellen Tarifen. Es lohnt sich also, direkt bei deiner Krankenkasse nachzufragen, ob und in welchem Umfang sie die Kosten dafür übernehmen. Für Kinder direkt als PZR ist das eher selten, aber die IP-Leistungen decken schon einen großen Teil ab.

Implantate und Veneers

  • Zahnersatz bei Kindern: Implantate (künstliche Zahnwurzeln) sind bei Kindern und Jugendlichen in der Wachstumsphase in der Regel nicht indiziert, da sie das Kieferwachstum beeinträchtigen würden. Wenn sie im Ausnahmefall medizinisch notwendig wären (z.B. nach einem Unfall), wäre dies eine Einzelfallentscheidung.
  • Veneers: Dünne Keramikschalen, die auf die Frontzähne geklebt werden, sind eine rein ästhetische Maßnahme und werden von der Krankenkasse nicht bezahlt.

Fazit: Nutze die Vorteile für die Zahngesundheit deines Kindes

Wie du siehst, hast du durch die gesetzliche Krankenversicherung deines Kindes wirklich umfassende Leistungen zur Verfügung, um die Zahngesundheit optimal zu fördern und zu erhalten. Von den regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen über die Kariesprophylaxe mit Fluorid und Versiegelung bis hin zur notwendigen Kariesbehandlung und kieferorthopädischen Versorgung – all das ist abgedeckt.

Es ist super wichtig, dass du diese Angebote auch regelmäßig wahrnimmst. Geh mit deinem Kind frühzeitig zum Zahnarzt, schon bevor es überhaupt Zähne hat, um dich beraten zu lassen. Die Zahnarztbesuche sollten zu einer Selbstverständlichkeit werden und keine Angst auslösen. Eine gute Mundhygiene von Anfang an zahlt sich ein Leben lang aus. Und falls doch mal etwas ist, sei beruhigt, dass die medizinisch notwendigen Behandlungen in der Regel von deiner Krankenkasse übernommen werden. Sprich immer offen mit deinem Zahnarzt oder Kieferorthopäden über die Kosten und mögliche Alternativen, dann bist du bestens informiert und dein Kind hat die besten Voraussetzungen für ein gesundes Lächeln!

FAQs

Was ist eine Zahnbehandlung bei Kindern unter 18 Jahren?

Eine Zahnbehandlung bei Kindern unter 18 Jahren umfasst alle zahnärztlichen Leistungen, die zur Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Zahnproblemen bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden.

Welche Leistungen sind kostenlos für Kinder unter 18 Jahren?

Kinder unter 18 Jahren haben Anspruch auf kostenlose zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Kariesbehandlungen, Fissurenversiegelungen, Zahnreinigungen und Fluoridierungen.

Wie oft sollten Kinder unter 18 Jahren zum Zahnarzt gehen?

Kinder unter 18 Jahren sollten mindestens zweimal im Jahr zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung gehen, um ihre Zähne und den Zustand ihres Zahnfleisches überprüfen zu lassen.

Was ist eine Fissurenversiegelung und warum ist sie wichtig für Kinder?

Eine Fissurenversiegelung ist eine Schutzschicht, die auf die Kauflächen der Backenzähne aufgetragen wird, um sie vor Karies zu schützen. Sie ist besonders wichtig für Kinder, da ihre Zähne oft tiefe Furchen und Spalten aufweisen, in denen sich leicht Kariesbakterien ansiedeln können.

Wie kann ich sicherstellen, dass mein Kind die kostenlosen Leistungen in Anspruch nimmt?

Du kannst sicherstellen, dass dein Kind die kostenlosen zahnärztlichen Leistungen in Anspruch nimmt, indem du regelmäßige Termine für Vorsorgeuntersuchungen vereinbarst und dich bei deinem Zahnarzt über die verfügbaren Leistungen informierst.

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